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meloki

Endkunden-Lizenzbedingungen (EULA)

Stand: 10.01.2026

Diese Endkunden-Lizenzbedingungen („Lizenzbedingungen“) regeln die Nutzung von meloki durch Sie als Nutzer („Endkunde“, „Sie“) gegenüber SECUDOS GmbH (nachfolgend SECUDOS), Südfeld 9C, 59174 Kamen („Anbieter“, „wir“).

§ 1 Gegenstand, Geltungsbereich

  1. Diese Lizenzbedingungen regeln das Rechtsverhältnis der Parteien für die Nutzung von meloki einschließlich zugehöriger Softwarekomponenten, Container-Konfigurationen, Verwaltungswerkzeuge (z.B. „AdminPACK“), Dokumentationen sowie ggf. dazugehöriger Wartungs- und Supportleistungen, soweit vereinbart.

  2. Diese Lizenzbedingungen gelten weltweit für:

    • die Bereitstellung als Appliance (Hardware mit vorinstallierter Software),
    • die Bereitstellung als Image/Download, soweit vereinbart,
    • B2B- und B2C-Nutzung. Zwingende Verbraucherrechte am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers bleiben unberührt.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese Lizenzbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung, Aktivierung, Installation oder erstmaligen Nutzung gültigen Fassung.

  4. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Endkunden in Bezug auf das Vertragsverhältnis (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung, Rücktritt, Minderung) sind in Textform (z.B. E-Mail) abzugeben, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Endkunden werden nur Bestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringen oder Nutzungsrechte einräumen.

§ 2 Änderungen der Lizenzbedingungen

  1. B2B: Wir können diese Lizenzbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z.B. Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen, technische Weiterentwicklung). Änderungen teilen wir mindestens zwei (2) Monate vor Wirksamwerden in Textform mit. Widersprechen Sie nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Wir weisen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hin.

  2. B2C: Für Verbraucher gelten Änderungen nur, wenn das anwendbare Recht dies erlaubt und die Änderung zumutbar ist. Soweit erforderlich, wird die Zustimmung eingeholt.

  3. Widersprechen Sie (B2B) fristgerecht, gelten die zuletzt vereinbarten Lizenzbedingungen fort, bis die Laufzeit des zuletzt erworbenen Lizenzzeitraums endet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Leistungsdarstellungen auf Websites, in Dokumentationen oder Marketingunterlagen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.

  2. Nach Anfrage (auch über Reseller/Distributoren) erhalten Sie ein individuelles Angebot in Textform. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss zu den im Angebot genannten Konditionen ab.

  3. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande oder durch Übergabe der Appliance bzw. Bereitstellung von Download/Lizenzinformationen, je nachdem, was zuerst erfolgt.

§ 4 Bereitstellung, Lieferung, Startdatum

  1. Der Zeitpunkt der Bereitstellung ergibt sich aus Auftragsbestätigung oder vereinbarter Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt, sobald wir die Bestellung bestätigt haben und alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vorliegen.

  2. Bei Appliances gilt die Bereitstellung mit Übergabe an den Transportdienstleister bzw. mit Auslieferung gemäß vereinbarten Lieferbedingungen als erfolgt.

  3. Das Startdatum der Laufzeit ist das im Angebot, in der Rechnung oder in der Lizenzverwaltung angegebene Datum des Lizenzbeginns.

§ 5 Nutzungsrechte

  1. Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die proprietären Bestandteile von meloki im vertraglich vereinbarten Umfang zu installieren, zu laden, anzuzeigen, auszuführen, zu kopieren und zu speichern.

  2. Der konkrete Umfang der Nutzung (z.B. Anzahl Appliances/Instanzen/Nutzer) ergibt sich aus Angebot, Bestellung, Rechnung oder Lizenzangaben. Im Zweifel ist die Nutzung auf das vertraglich vereinbarte Maß beschränkt.

  3. Sie dürfen Kopien nur anfertigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung technisch notwendig ist. Zusätzlich dürfen Sie Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl erstellen und rein zu Sicherungszwecken aufbewahren. Urheber- und Schutzvermerke sind beizubehalten.

  4. Weitergehende Rechte an Open-Source-Komponenten ergeben sich ausschließlich aus deren jeweiligen Lizenzen (siehe § 9).

§ 6 Nutzungseinschränkungen, Reverse Engineering, Schutzmechanismen

  1. Ihnen ist untersagt, soweit gesetzlich zulässig:

    • proprietäre Bestandteile von meloki Dritten zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, zu verleihen, zu unterlizenzieren oder öffentlich zugänglich zu machen,
    • proprietäre Bestandteile zu verändern, zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen,
    • Urhebervermerke, Seriennummern, Lizenzhinweise, Marken, Kennzeichnungen oder sonstige Identifikationsmerkmale zu entfernen, zu verändern oder zu unterdrücken,
    • Kopierschutz- oder Schutzmechanismen zu umgehen oder zu entfernen.
  2. Reverse Engineering (proprietäre Bestandteile): Soweit gesetzlich zulässig, ist es untersagt, die proprietären Bestandteile ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu analysieren, um Quellcode, interne Strukturen oder geschützte Funktionsweisen offenzulegen.

  3. Zwingende Ausnahmen: Die Einschränkungen gelten nicht, soweit und solange Reverse Engineering nach anwendbarem Recht zwingend erlaubt ist, insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität, oder Handlungen durch anwendbare Open-Source-Lizenzen ausdrücklich gestattet sind.

  4. Es ist untersagt, Geräte, Software, Daten oder Eingriffe zu verwenden oder vorzunehmen, die geeignet sind, die physikalische oder logische Struktur der Systeme und Dienste (einschließlich Update-, Signatur- oder Bereitstellungsmechanismen) zu beeinträchtigen oder zu manipulieren.

§ 7 KI-Compliance- und Rollenklärung gemäß Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)

7.1 Zweck dieses Abschnitts

Dieser Abschnitt dient der regulatorischen Einordnung der KI-Plattform meloki im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act“) sowie der klaren Abgrenzung der Rollen zwischen:

  • SECUDOS GmbH (Softwareanbieter) und
  • Landitec GmbH (Hardware- und Lösungsanbieter), sowie dem jeweiligen Endkunden.

Dieser Abschnitt stellt eine Compliance-Information dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung des Endkunden für konkrete Einsatzszenarien.

7.2 Systemarchitektur und Produktumfang „meloki“

  1. meloki ist eine modular aufgebaute, lokal betreibbare KI-Plattform zur Nutzung großer Sprachmodelle (LLM) in Unternehmensumgebungen.

  2. Die Softwarelösung wird durch die SECUDOS GmbH entwickelt und bereitgestellt; meloki wird auf einer Linux-Basis betrieben (derzeit Standard-Debian, zukünftig optional DOMOS).

  3. Landitec ergänzt diese Softwarelösung je nach Vertriebs- und Liefermodell um:

    • vorkonfigurierte Hardwareplattformen (z.B. scope7 Appliances),
    • Integrationsleistungen,
    • Installations- und Inbetriebnahmeservices,
    • Support- und Wartungsangebote,
    • Channel-Management und Distribution.
  4. meloki ist als generische KI-Infrastrukturplattform konzipiert und nicht auf einen spezifischen Hochrisiko-Anwendungsfall ausgerichtet.

7.3 Gesamtproduktdefinition „meloki“

Das Produkt meloki kann, je nach Ausprägung, aus folgenden Komponenten bestehen:

a) meloki AdminPACK (Softwareplattform)
Entwickelt und bereitgestellt durch die SECUDOS GmbH. Das AdminPACK bildet die zentrale Management-, Konfigurations- und Integrationsschicht der Plattform.

b) Open-Source-KI-Komponenten
Integration etablierter Open-Source-Technologien, insbesondere:

  • LLM-Runtime (z.B. Ollama oder vergleichbare Laufzeitumgebungen),
  • Benutzeroberflächen wie Open WebUI,
  • Automatisierungsplattformen wie n8n,
  • RAG-Architektur zur Wissensintegration.
    Diese Komponenten werden nicht durch SECUDOS oder Landitec entwickelt, sondern integriert und konfiguriert. Ihre Nutzung richtet sich nach den jeweiligen Lizenzen und Projektbedingungen.

c) Hardwareplattform (optional als Appliance)
Bereitgestellt durch Landitec GmbH auf Basis der jeweiligen Systemplattform (z.B. scope7). Die Hardware kann umfassen:

  • Server- bzw. Appliance-Hardware,
  • BIOS-Konfiguration,
  • Vorinstallation,
  • Qualitätssicherung (Fertigungs- und Funktionstests),
  • Support- und Wartungsoptionen.

7.4 Systemcharakter im Sinne des EU AI Act

meloki ist als integriertes technisches System zu verstehen, bei dem:

  • KI-Modelle über Open-Source-Komponenten bereitgestellt werden,
  • Steuerung, Administration und Integration über das AdminPACK erfolgen,
  • die physische Infrastruktur optional durch Landitec bereitgestellt wird.
    Die KI-Funktionalität entsteht durch das Zusammenspiel dieser Komponenten im Betrieb beim Endkunden.

7.5 Einordnung nach EU AI Act

  1. Verbotene KI-Praktiken (Art. 5):
    meloki erfüllt keine Merkmale verbotener KI-Systeme gemäß Art. 5 EU AI Act.

  2. Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 i.V.m. Anhang III):
    meloki ist kein Hochrisiko-KI-System im Sinne des Art. 6 i.V.m. Anhang III, da insbesondere

  • kein spezifischer Hochrisiko-Zweck implementiert ist,
  • keine automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung vorgesehen sind,
  • keine biometrischen Identifikationssysteme enthalten sind,
  • keine sicherheitskritischen Infrastrukturen direkt gesteuert werden.
    Die regulatorische Einstufung kann sich ausschließlich aus dem konkreten Einsatzszenario des jeweiligen Betreibers ergeben.
  1. Systemkategorie:
    meloki ist als allgemeine KI-Infrastrukturplattform einzuordnen.

7.6 Rollenverteilung gemäß Art. 3 EU AI Act

  1. Rolle der SECUDOS GmbH:
    SECUDOS ist Anbieter (Provider) der KI-Softwareplattform (AdminPACK) und der damit verbundenen Systemintegration; SECUDOS ist nicht Anbieter von Foundation-Modellen, sondern integriert Modelle und Komponenten Dritter nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen. SECUDOS:
  • entwickelt und wartet die Software,
  • definiert die Systemarchitektur,
  • integriert Open-Source-Komponenten,
  • stellt Software-Updates bereit.
    SECUDOS entwickelt keine eigenen Foundation-Modelle, sondern integriert bestehende Modelle.
  1. Rolle der Landitec GmbH:
    Landitec ist (je nach Liefermodell):
  • Anbieter einer technischen Gesamtlösung (Hardware + Integration),

  • Systemintegrator.

    Landitec entwickelt keine KI-Modelle und verändert nicht die Kernfunktionalität der KI-Software. Landitec übernimmt insbesondere:

  • Hardwarebereitstellung,

  • vorkonfigurierte Installation,

  • Qualitätssicherung,

  • Support- und Wartungsleistungen,

  • Vertrieb und Channelpflege.
    Landitec ist nicht Betreiber im Sinne des EU AI Act.

  1. Rolle des Endkunden:
    Der jeweilige Endkunde ist Betreiber (Deployer) gemäß Art. 3 EU AI Act, da er insbesondere:
  • den konkreten Einsatzzweck bestimmt,
  • Trainings- oder Inhaltsdaten auswählt bzw. einbindet,
  • organisatorische Rahmenbedingungen definiert,
  • für die Nutzung und Bewertung der Ergebnisse verantwortlich ist.

7.7 Risikobewertung (Zusammenfassung)

  1. Technische Risiken:
  • vollständiger On-Premises Betrieb möglich,
  • keine verpflichtende dauerhafte Cloud-Anbindung (ggf. nur für Initialkonfiguration/Updates/Bezug externer Quellen),
  • keine automatische Datenübertragung an SECUDOS oder Landitec,
  • keine Telemetrie.
  1. Datenschutz:
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Betreibers. SECUDOS und Landitec erhalten keinen Zugriff auf produktive Kundendaten, sofern dies nicht explizit vertraglich vereinbart ist (z.B. im Rahmen von Supportleistungen).

  2. Systemcharakter:
    meloki ist ein Assistenzsystem. Es erfolgen keine autonomen Entscheidungen mit Rechtswirkung. Es existieren keine verdeckten Bewertungssysteme oder Manipulationsmechanismen.

7.8 Dokumentation und Transparenz

  1. Folgende Dokumentationen stehen typischerweise zur Verfügung:
  • softwarebezogene Dokumentation (bereitgestellt durch SECUDOS GmbH),
  • Hardware- und Integrationsdokumentation (bereitgestellt durch Landitec GmbH, soweit einschlägig),
  • Dokumentationen der Open-Source-Komponenten nach deren jeweiligen Projekten.
  1. Der Endkunde ist dafür verantwortlich, meloki in seiner konkreten Nutzung rechtlich korrekt zu dokumentieren und erforderliche Hinweise/Transparenzpflichten im eigenen Verantwortungsbereich zu erfüllen.

§ 8 Software Bill of Materials (SBOM)

  1. Für alle Versionen und Builds können wir eine Software Bill of Materials (SBOM) bereitstellen. Diese ist in dem maschinenlesbaren Format SPDX verfügbar.

  2. Die SBOM enthält Informationen über in meloki enthaltene Softwarekomponenten und deren bekannte Abhängigkeiten zum Zeitpunkt der Erstellung.

  3. Die jeweils zugehörige SBOM ist, sofern bereitgestellt, auf dem System abrufbar, typischerweise unter /usr/share/sbom/ und/oder in meloki-spezifischen Pfaden, wie in der Dokumentation beschrieben.

  4. Die SBOM dient ausschließlich der Transparenz, Sicherheitsanalyse und Compliance-Unterstützung.

  5. Soweit gesetzlich zulässig, stellt die Bereitstellung einer SBOM keine Zusicherung hinsichtlich Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Aktualität oder Abwesenheit von Sicherheitslücken dar und begründet keine weitergehenden Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.

  6. Eine Pflicht zur fortlaufenden Aktualisierung bereits bereitgestellter SBOMs besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 9 Freie und Open-Source-Software (FOSS)

  1. meloki enthält freie und Open-Source-Software („FOSS-Komponenten“) unter den jeweiligen FOSS-Lizenzen.

  2. Nutzungsrechte an FOSS-Komponenten werden Ihnen unmittelbar von den jeweiligen Rechteinhabern nach Maßgabe der anwendbaren FOSS-Lizenzen eingeräumt. Diese Lizenzbedingungen schränken Ihre Rechte aus FOSS-Lizenzen nicht ein.

  3. Lizenztexte der in meloki enthaltenen Open-Source-Komponenten sind auf dem System abrufbar (unter den vom jeweils eingesetzten Betriebssystem vorgesehenen Lizenzpfaden; bei DOMOS typischerweise z.B. /usr/share/licenses) sowie ggf. in meloki-spezifischen Verzeichnissen.

  4. Quellcode-Angebot (GPL-Komponenten): Den vollständigen Quellcode der GPL-lizenzierten Komponenten, einschließlich unserer Modifikationen, stellen wir auf Anfrage bereit. Soweit eine Lieferung auf Datenträger oder ein Versand gewünscht oder erforderlich ist, können wir eine angemessene Kostenerstattung für Datenträger und Versand verlangen. Der Quellcode wird mindestens drei (3) Jahre ab Bereitstellung der jeweiligen Version vorgehalten.

  5. Soweit wir Support-, Gewährleistungs-, Haftungs- oder Freistellungszusagen übernehmen, gelten diese ausschließlich im Verhältnis zwischen uns und Ihnen. Das Verhältnis zwischen Ihnen und den Rechteinhabern der FOSS-Komponenten richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen FOSS-Lizenzen.

  6. KI-Modelle und sonstige Drittkomponenten: In meloki verwendete KI-Modelle (z.B. LLMs) sowie weitere Drittkomponenten können zusätzlichen, abweichenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen unterliegen. Für die Einhaltung dieser Bedingungen, insbesondere bei produktiver Nutzung, Weitergabe von Ausgaben oder kommerziellem Einsatz, ist der Endkunde verantwortlich.

§ 10 Zugangsdaten, Downloads, Telemetrie, Updates

  1. Soweit erforderlich, stellen wir Ihnen Zugangsdaten, Download-Zugänge, Lizenzdateien oder Lizenzschlüssel in Textform zur Verfügung.

  2. Sie sind verpflichtet, Zugangsdaten und Lizenzinformationen geheim zu halten, vor Zugriff Dritter zu schützen und bei Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich zu handeln.

  3. Keine Telemetrie: meloki übermittelt keine Telemetrie- oder Nutzungsdaten an uns. Davon unberührt bleiben technische Verbindungen, die allein durch von Ihnen genutzte Update-Quellen, Paket-Repositories, Modell-Downloads oder Netzwerkinfrastruktur Dritter entstehen.

  4. Updates: Wir können Updates bereitstellen, insbesondere sicherheitsrelevante Aktualisierungen. Installation und Betrieb liegen grundsätzlich in Ihrer Verantwortung, sofern keine Wartungsleistungen vereinbart sind.

  5. Update- und Bezugsquellen: Soweit meloki auf externe Quellen (z.B. Debian- oder DOMOS-Repositories, Modell-Registries) zugreift, unterliegen Verfügbarkeit und Inhalte der Verantwortung der jeweiligen Betreiber. Sofern wir eigene Repositories oder Update-Mechanismen bereitstellen, gelten deren Verfügbarkeit und Umfang nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

  6. Support-Zeiträume und Produktlebenszyklus: Sofern Support-Zeiträume, Wartungsfenster, Versionslinien oder End-of-Life-Informationen (EOL/EOS) benannt sind, gelten diese als maßgeblicher Rahmen. Ohne ausdrückliche Zusage besteht kein Anspruch auf Updates für eine bestimmte Dauer oder Frequenz.

§ 11 Einschränkung oder Sperrung der Nutzung

  1. Wir sind berechtigt, die Nutzung von meloki und/oder zugehörigen Diensten einzuschränken oder zu sperren, wenn

    • Sie gegen diese Lizenzbedingungen wesentlich verstoßen,
    • die Nutzung rechtswidrig oder missbräuchlich ist,
    • dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Wahrung der Systemintegrität erforderlich ist,
    • wir gesetzlich, behördlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind.
  2. Bei planbaren Wartungsarbeiten können Dienste vorübergehend eingeschränkt werden. Soweit zumutbar, kündigen wir Wartungsfenster mit angemessener Vorlaufzeit an.

  3. Im Fall einer Sperrung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen können Kosten für Sperrung/Entsperrung nach aktueller Preisliste anfallen, sofern dies vereinbart und nach anwendbarem Recht zulässig ist. Ihnen bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

§ 12 Verantwortlichkeit des Endkunden für Inhalte und Betrieb

  1. Sie sind allein verantwortlich dafür, dass Sie über die erforderlichen Rechte zur Nutzung eigener oder fremder Inhalte verfügen und dass deren Nutzung gesetzeskonform erfolgt.

  2. Wir sind nicht verpflichtet und regelmäßig nicht in der Lage, von Ihnen verarbeitete Inhalte auf Rechtsverletzungen zu prüfen.

  3. Sie sind verantwortlich für alle Aktivitäten, die über Ihre Accounts erfolgen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht einer unbefugten Nutzung informieren Sie uns unverzüglich.

  4. Sie sind verpflichtet, angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, insbesondere regelmäßige Backups, Patch-Management, Zugriffsschutz und Malware-Schutz. Dies gilt insbesondere bei Nutzung von Container-Backups/Restores.

§ 13 Preise und Zahlungsbedingungen (soweit entgeltlich)

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise gemäß Angebot/Rechnung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (soweit anwendbar).

  2. Zahlungsfristen ergeben sich aus der Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

  3. Wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit wesentlich beeinträchtigen, können wir angemessene Sicherheiten verlangen oder nach den gesetzlichen Vorschriften Leistungen verweigern.

§ 14 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt. § 354a HGB bleibt unberührt.

  2. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit anwendbares Recht dies erlaubt.

§ 15 Technische Mitteilungen, Unterlagen

  1. Wir dürfen Sie über sicherheitskritische Ereignisse, technische Änderungen und relevante Updates per E-Mail informieren. Sie benennen hierfür eine geeignete Kontaktadresse und halten diese aktuell.

  2. Von uns bereitgestellte Unterlagen (Dokumentationen, Handbücher, Leistungsbeschreibungen) bleiben, soweit nicht anders vereinbart, unser Eigentum bzw. unterliegen unseren Rechten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

§ 16 Laufzeit, Kündigung, Beendigung

  1. Die Laufzeit ergibt sich aus Angebot/Bestellung/Rechnung oder Lizenzangaben. Sofern nichts vereinbart ist, beträgt die anfängliche Laufzeit zwölf (12) Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern nicht mit Frist von drei (3) Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Für Verbraucher können abweichende, gesetzlich zwingende Regelungen gelten.

  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    • Sie die Lizenz wesentlich überschreiten und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellen,
    • Sie mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug sind (bei entgeltlichen Lizenzen),
    • ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird (B2B) oder vergleichbare Umstände vorliegen,
    • die Nutzung rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend ist.
  3. Nach Beendigung des Nutzungsrechts haben Sie die Nutzung der proprietären Bestandteile einzustellen und installierte Kopien zu entfernen. Sicherungskopien sind zu löschen oder zu zerstören, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechte und Pflichten aus Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.

  4. Soweit Daten oder Dateien bei uns gespeichert sind (z.B. bei optionalen Support- oder Download-Portalen), können diese nach Vertragsende gelöscht werden. Sie sind verpflichtet, Ihre Daten rechtzeitig zu sichern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Sicherung von Beweismitteln bleiben unberührt.

§ 17 Gewährleistung, Mängelrechte

  1. Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen FOSS-Lizenzen.

  2. B2B (Unternehmer): Für proprietäre Bestandteile gilt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewährleistung über ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften hinaus. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

  3. B2C (Verbraucher): Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für gesetzliche Regelungen zu digitalen Produkten, einschließlich Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit sowie gesetzlicher Pflichten zur Bereitstellung von Aktualisierungen, soweit diese auf den Vertrag Anwendung finden.

  4. Zusicherungen, Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden (z.B. im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer gesonderten Garantieerklärung).

§ 18 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen Lizenzbedingungen nichts anderes ergibt, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

    • für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
      In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Wir haften nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust), soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht oder der Schaden auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

  5. Sie sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen, insbesondere regelmäßige Sicherungskopien von Datenbeständen anzufertigen und Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.

  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  7. Höhere Gewalt: Wir sind von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt (z.B. Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Sabotage, behördliche Eingriffe, Ausfälle von Netzen/Providern außerhalb unseres Einflusses). Gesetzliche Privilegierungen bleiben unberührt.

§ 19 Datenschutz

  1. Soweit wir personenbezogene Daten verarbeiten, erfolgt dies ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzhinweise unter:
    https://secudos.de/de/datenschutz

  2. Beziehen Sie Wartungsleistungen und erhalten wir dabei Zugriff auf personenbezogene Daten in Ihrem Verantwortungsbereich, ist, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Für eine Vereinbarung wenden Sie sich bitte an uns via datenschutz@secudos.de.

  3. Sie bleiben für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten in Ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich, einschließlich Information der Betroffenen und Wahrung von Betroffenenrechten.

§ 20 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten. Die Pflicht gilt auch für zwei (2) Jahre nach Vertragsende fort.

  2. Ausgenommen sind Informationen, die

    • nachweislich bereits bekannt waren,
    • ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
    • rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt werden,
    • aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
      Soweit zulässig, wird die offenlegende Partei die andere Partei vorab informieren.
  3. Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten nur Personen, die diese zur Vertragserfüllung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 21 Marken, Projektabgrenzung, Hardware

  1. meloki, Logos und Kennzeichen von SECUDOS sind geschützt. Sie erhalten keine Rechte an unseren Marken.

  2. Ollama, OpenWebUI, sowie KI-Modelle und sonstige Drittsoftware sind Produkte Dritter. Eine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung zu den jeweiligen Rechteinhabern wird durch diese Lizenzbedingungen nicht begründet.

  3. Bei Appliances können Hardwarekomponenten von Dritten stammen. Für Hardware gelten die jeweiligen Herstellerbedingungen. Soweit nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, übernehmen wir keine Haftung für Hardwaredefekte, die nicht von uns verursacht wurden.

§ 22 Anwendbares Recht, Sprache, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies zulässig ist.

  2. Verbraucher: Diese Rechtswahl gilt nur, soweit sie Ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzieht, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  3. Sofern Übersetzungen dieser Lizenzbedingungen existieren, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, soweit anwendbares Recht dies zulässt.

  4. Gerichtsstand (B2B): Ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten und alle mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von SECUDOS in Kamen. SECUDOS ist außerdem berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen Bestimmungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Endkunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
    Unabhängig davon sind beide Parteien gehalten, vor gerichtlichen Schritten nach Möglichkeit zuerst eine gütliche Einigung durch Kontaktaufnahme anzustreben.

§ 23 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.